Autorin: Su-Ran Sichling
veröffentlicht: 15.05.2026
Lesedauer: 12–18 Minuten
Herzlichen Dank an alle Einzelpersonen, Soli-Gruppen, die Kollektive „In Memory, In Resistance“ und „Cãi Lại Collective“ sowie an Bình An für ihren solidarischen Einsatz für die vietnamesischen Auszubildenden in Altenburg. Ihre Hinweise und von ihnen geteilte Informationen sind in die Infokästen des Artikels eingeflossen.
Ein aktueller Vorfall um 40 junge vietnamesische Pflege-Auszubildene im thüringischen Altenburger Land löste eine Welle der Empörung, Ungläubigkeit, aber auch der Solidarität aus. Was wie ein unbegreiflicher Einzelfall von Ausbeutung anmutet, gründet auf der langen Geschichte eines strukturellen Systems, das seit Jahrzehnten Arbeitskräfte aus dem Ausland anwirbt, um hiesige Arbeitslücken zu schließen.
Damals wie heute warb und wirbt Deutschland gezielt Menschen aus Schwellen- und Transformationsländern an – seit den 1960er Jahren vorwiegend Frauen aus Asien – um damit dem hiesigen Pflegenotstand zu begegnen, ohne dabei auf den Schutz und die gleichen Rechte des angeworbenen Pflegepersonals zu achten. Und: Kein Ende ist in Sicht, denn auch heute werden die angeworbenen Pflegekräfte zu wenig vor Ausbeutung geschützt. Ungeachtet dessen stellt Deutschland seine Anwerbebemühungen als „Entwicklungshilfe“ oder „triple win“ Strategie dar.1 Dieser Text hinterfragt diese Aussagen und skizziert die Geschichte der strukturellen Benachteiligung von migrantischen Pflegekräften seit der Nachkriegszeit.
ℹ️ Der Fall der vietnamesischen Auszubildenden in Altenburg
40 vietnamesische junge Menschen kamen 2024 und 2025 ins thüringische Altenburg und Gößnitz, um ihre Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung zu machen. Sie bekamen über Monate keinen Lohn. Trotzdem wurden sie weiter in ihre Arbeitsschichten eingeteilt. Auch nachdem dem Arbeitgeber – der Firmengruppe Hose – bereits die Ausbildungslizenz entzogen wurde. Aus Angst, ihr Visum zu verlieren, arbeiteten sie weiter. Zudem mussten viele nach ihrer Ankunft in zwei Containern auf dem Parkplatz der Firma leben, das bedeutete ca. acht Personen auf je 20 qm. Mitunter schliefen sie monatelang auf Sofas oder in der gemeinsamen Wohnküche. Auch nach mehrmaliger Nachfrage blieben die Gehälter aus. Als dann irgendwann einige der Auszubildenden begannen, ihre Arbeitskraft zurückzuhalten aufgrund der ausstehenden Zahlungen und nachdem sie sich nicht einmal mehr die Zugfahrkarten zu den Berufsschulen leisten konnten, wurden sie umgehend aus ihren Unterkünften geworfen und standen im Januar kurzerhand auf der Straße.
Pflegenotstand seit der Nachkriegszeit
Einen Mangel an Pflegepersonal kennzeichnete schon lange die Geschichte der Pflege in Deutschland. Allerdings markiert der Pflegenotstand der 1960er Jahre eine Umbruchsphase, in der die bis dahin meist christlich-aufopfernde Pflege nicht mehr durch Ordensschwestern gestemmt werden konnte. Der Wiederaufbau der medizinischen Infrastruktur in der Nachkriegszeit hatte auch den Bau von neuen Krankenhäusern zur Folge; der zunehmende Wohlstand der bundesdeutschen Gesellschaft erhöhte die Lebenswahrscheinlichkeit der Durchschnittsbevölkerung und damit auch den Bedarf an Pflegepersonal – es fehlten etwa 30.000 Stellen vorranging in der Pflege.
Erste Anwerbeabkommen mit südeuropäischen Ländern scheiterten, da auch in den Entsendeländern ein Mangel an Pflegepersonal herrschte. Darüber hinaus waren die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weitaus schlechter als in anderen europäischen Ländern. So erklärte die Präsidentin der spanischen Schwesternorganisation bereits 1961, »daß von den deutschen Schwestern im Vergleich zu den spanischen Krankenpflegerinnen zu viel praktische Arbeit verlangt wird«, und wies »eindeutig darauf hin, daß keine Spanierin als Dienstmädchen in deutschen Krankenhäusern Haus- und Küchenarbeit übernehmen würde.2
Das Problem wiederholte sich beim ersten Anlauf der BRD, Arbeitskräfte aus Asien anzuwerben und dabei philippinische Krankenschwestern nach Deutschland zu holen. Diese waren im Vergleich zu den deutschen Krankenschwestern wesentlich besser und akademisch ausgebildet. Die philippinische Regierung machte beim deutschen Anwerbeversuch demnach zur Bedingung, dass ihre entsandten Krankschwestern entsprechend ihrer Qualifizierung in Deutschland eingesetzt werden sollten. Dieses Versprechen konnte die Bundesregierung – aufgrund der Gleichbehandlungsauflagen gegenüber der eigenen deutschen und weniger gut ausgebildeten Krankenschwestern – nicht geben.
Erfolgreicher gestaltete sich die Anwerbung von Schwestern aus Südkorea. Dabei wurde bereits im Vorfeld darauf verzichtet, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung einzuschalten, um Forderungen bei den Verhandlungen mit den koreanischen Regierungsbehörden von vornherein zu umgehen. Die Anwerbung erfolgte zum Teil über kirchliche Einrichtungen, aber auch über private Vermittlungen, die ein einträgliches Geschäft damit betrieben.3
ℹ️ Geschäftsmodell Arbeitsvermittlung – auch heute:
Die Kosten tragen die vietnamesischen Auszubildenden selbst, über ihre Arbeitnehmer:innenrechte werden sie nicht aufgeklärt
Jahrelang mussten mitunter die Familien der Azubis in Altenburg selbst für die Vermittlungsgebühr der Agenturen aufkommen: 9500 Euro für Sprachkurs, Visum, Flug, Arbeitsvertrag – bei einem monatlichen vietnamesischen Durchschnittsgehalt von etwa 280 Euro. Viele vietnamesische Familien verschulden sich über Jahre, um ihren Kindern eine Ausbildung im Ausland zu ermöglichen.
Migrationsexpert:innen sprechen von einem »zwielichtigen Markt«, mit teilweise mafiösen Strukturen. Und das, obwohl es in Deutschland gesetzlich geregelt ist, dass private Personalvermittlung von den Arbeitgeber:innen gezahlt wird. Die Bundesregierung entwickelte zudem Anfang der 2020er Jahre ein staatliches Gütesiegel für Vermittlungsagenturen im Pflegebereich. Arbeitgeber:innen sind jedoch nicht verpflichtet, mit diesen Agenturen zusammenzuarbeiten; auch in den Herkunftsländern werden diese Regelungen meist wenig beachtet.
Es gibt zudem immer noch große Unterschiede zwischen regulärer Migration von qualifizierten Arbeitskräften und der weitaus größeren Gruppe geringqualifizierter Arbeitskräfte, die über informelle Wege kommen. Diese landen ohne Rechtsschutz in prekären Arbeitsverhältnissen.
1966 kamen die ersten koreanischen Krankenschwestern in Frankfurt am Main an. Doch auch in diesem Fall konnte ein Drittel der Schwestern ein vierjähriges Studium an einer Hochschule in Südkorea vorweisen und wurde damit in den bundesdeutschen Krankenhäusern weit unter ihrer Qualität eingesetzt.4
Darauf reagierte Südkorea und bildete Pflegkräfte eigens für den deutschen Bedarf aus – sogenannte Krankenpflegehelferinnen, die es bis Mitte der 1960er Jahre im Land nicht gab und die auch nicht in koreanischen Krankenhäusern eingesetzt werden konnten.
Ein weiteres Problem ergab sich aus dem Anwerbe-Ausbildungs-Abkommen zwischen der BRD und Südkorea: Es wurden letztendlich weniger Krankenpflegehelferinnen angeworben als ausgebildet. Viele der rein für den „Export“ ausgebildeten Frauen blieben demnach ohne Arbeit in Korea zurück. Zudem wurde viel mehr Pflegepersonal für das Ausland ausgebildet als für den inländischen Bedarf, was die Krankenversorgung in Korea gefährdete.5
Diese Prozesse – also die Abwanderung von Fachkräften und die negativen entwicklungspolitischen Folgen für das Heimatland – werden im Allgemeinen als „brain drain“ bezeichnet. Dass Deutschland, damals wie heute, behauptet, den Herkunftsländern „entwicklungspolitisch“ zu helfen, stellten die damaligen Krankenschwestern aus Korea relativ schnell in Frage. Sie fragten wiederum:
„Wer half hier wem? Und waren die asiatischen Krankenschwestern nicht eher Teil einer umgekehrten Entwicklungspolitik, die dazu beitrug, die medizinische Versorgung in Deutschland zu gewährleisten?“6
Strukturelle Diskriminierung
Die Krankenpflegerinnen wurden auf ihre Arbeit in Deutschland unzureichend bis schlecht vorbereitet: Im Vorfeld gab es kaum Informationen über ihre künftigen Arbeitgeber:innen; oft bekamen sie erst bei Ankunft in Deutschland einen Arbeitsvertrag in ausschließlich deutscher Fassung ausgehändigt, der erst zu diesem Zeitpunkt unterschrieben werden konnte.
In den Anwerbeabkommen waren Rahmenbedingungen für die Vorbereitungen der Krankenpflegerinnen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen festgelegt: Ein Kurs in Korea und ein weiterer in Deutschland beinhalteten vor allem einen deutschen Sprachunterricht sowie eine Einführung in die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Zudem sollten die zukünftigen Pflegekräfte über das System des deutschen Krankenhaus‑, Krankenpflegewesens und die Grundzüge des deutschen Arbeits- und Sozialrechtes, und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen in deutschen Krankenhäusern aufgeklärt werden. Diese Anforderungen wurden jedoch von den deutschen Arbeitgeber:innen nicht oder unzureichend eingehalten.
Da es keine Kontrollinstanz gab, die die Einhaltung der Rahmenabkommen kontrollieren konnte, waren die Pflegerinnen – meist ohne das Wissen um ihre Rechte und in Ermangelung von ausreichenden Sprachkenntnissen – der Willkür ihrer Arbeitgeber:innen ausgeliefert.
ℹ️ Einem fremden System ausgeliefert – auch heute:
Fehlender Rechtsschutz und Unterstützung für die vietnamesischen Auszubildenden
Die Auszubildenden aus Altenburg und Gößnitz reichten im ersten Schritt eine Kündigungsschutzklage ein. Bei der ersten Gerichtsverhandlung standen den Auszubildenden weder ein:e Anwält:in noch ein:e Übersetzer:in zur Seite. Im Laufe der Gerichtsverhandlung wurden die Auszubildenden zudem darauf hingewiesen, dass ihre Klagen z.T. formale Fehler aufwiesen. Bis dato wurden sie nicht über ihr Recht auf die Beantragung von Prozesskostenbeihilfe informiert. Zudem wurde ihnen das Procedere bei der Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz oder der Beantragung der sozialen Existenzsicherung nichterklärt. Der Richter empfahl, anstelle der Kündigungsschutzklage eher eine Zahlungsklage einzureichen.
Bereits vor ihrer Ankunft hatten alle Azubis einen B1-Kurs in Vietnam absolviert. In Deutschland bekamen sie jedoch keine weiteren Sprach- und Integrationskurse, auch nicht durch ihren Arbeitgeber, die Firma Hose. Da sie keine Integrationsunterstützung bekamen, kannten sie auch ihre Arbeitnehmer:innenrechte nicht. Mittlerweile sind einige der Azubis für ihre Gerichtsverhandlungen durch ver.di vertreten.
Eine Umfrage der Koreanischen Frauengruppe ergab, dass viele Frauen bereits nach drei oder vier Tagen in Deutschland in den Krankenhäusern arbeiten mussten und dann im Weiteren lediglich zwei bis drei Stunden Sprachunterricht pro Woche hatten.
Das verschärfte die bereits bei Ankunft der Pflegerinnen angelegten Konflikte und Probleme. Besonders die Arbeit mit Patient:innen ohne ausreichende Sprachkenntnisse brachte die koreanischen Krankenschwestern in äußerst schwierige, mitunter auch erniedrigende Situationen. Eine Solidarisierung mit dem deutschen Pflegepersonal war vor dem Hintergrund der Sprachbarrieren darüber hinaus beinahe unmöglich. In ihrem Arbeitsalltag erlebten die neu angekommenen asiatischen Schwestern Geringschätzung und mitunter Diskriminierung durch ihre deutschen Kolleg:innen.7
Aufgrund der mangelnden deutschen Sprachkenntnisse wurden sie oft in Bereichen eingesetzt, die nicht ihren Qualifikationen entsprachen. Da sie nicht über ihre Rechte aufgeklärt wurden und sich nicht gewerkschaftlich engagieren konnten, wurden sie vermehrt für einfache, manuelle Arbeiten oder in besonders riskanten Arbeitsbereichen eingesetzt.
ℹ️ Strukturell schlechtere Arbeitsbedingungen für migrantische Arbeitskräfte – auch heute:
Am Beispiel philippinischer Krankenschwestern in den USA
Beinahe 20.000 philippinische Krankenschwestern verlassen mittlerweile jährlich die Philippinen um im Ausland zu arbeiten, ein Drittel der migrantischen Krankenschwestern in den USA sind philippinischstämmig. Mittlerweile organisieren sie sich im Kampf gegen Rassismus, Ausbeutung und die schlechteren Arbeitsbedingungen gegenüber ihren US-amerikanischen Kolleg:innen: Sie weisen darauf hin, dass sie vermehrt in Nachtschichten oder in Intensivstationen eingeteilt werden. In der Coronakrise hatte sich die Situation verschärft: Da die philippinischen Krankenschwestern vermehrt in Intensivstationen arbeiten mussten, war das Ansteckungsrisiko durch Covid für sie erhöht – wodurch es zu mehr Todesfällen unter ihnen kam.
Erste organisierte Widerstände
Die Zeit zwischen 1955–1973 gilt als Ära der „Gastarbeiter:innen“. In dieser Zeit waren Gastarbeiter:innen als Arbeitskräfte erwünscht. Bleiben sollten sie allerdings nicht, das belegen die fehlende Sprachförderung, das Rotationssystem und die Hürden beim Familiennachzug.
Als 1977 in der BRD die Arbeitslosigkeit stieg, wurden die Arbeitsverträge von vielen koreanischen Krankenschwestern nicht verlängert – sie sollten in ihre Heimat zurückkehren. Daraufhin organisierten sich die koreanischen Pflegekräfte zu einem groß angelegten Widerstand, bei dem die deutsche Kirchengemeinden eine zentrale Rolle spielten. In einer bundesweiten Unterschriftenaktion wurden 11.000 Unterschriften gegen die erzwungene Rückkehr gesammelt und ein Bleiberecht für koreanische Arbeitsmigrant:innen gefordert.
Aus diesem Widerstand entstand 1978 die Koreanische Frauengruppe. Unter den Slogans „Wir sind Menschen, keine Ware!“ und „Geschätzt, aber nicht mehr gebraucht?“ forderten sie ein Recht auf Arbeitslosengeld, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ein Recht auf Weiterbeschäftigung.8
Wohlgemerkt vor dem Hintergrund, dass diese Rechte für ihre deutschen Kolleg:innen bereits damals als selbstverständlich galten.
1978 fand in Münster unter Teilnahme von solidarischen Organisationen eine öffentliche Anhörung statt. Diese fand eine große mediale Aufmerksamkeit. Im Anschluss an die Anhörung erteilten die zuständigen Behörden – beginnend in Berlin – den koreanischen Krankenschwestern eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
ℹ️ Selbsthilfe, zivilgesellschaftliche und Community-Organisierung anstelle von staatlicher Schutzpflicht – auch heute: Solidaritäten mit den vietnamesischen Auszubildenden
Dass die zaghafte Zurückhaltung ihrer Arbeitskraft zu einer fristlosen Kündigung führte, zeigt die prekäre und rechtlose Situation der Azubis in Altenburg, aber auch von Pflegekräften aus dem Ausland im Allgemeinen. Die Angst vor der Ausweisung und der Verschlimmerung der oft ohnehin skandalösen Situation lässt sie weiterhin in ausbeuterischen Situationen verharren.
Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Geschichte von migrantischen Pflegekräften in Deutschland erscheint es beinahe als wie eine geduldete Strategie, dass ankommende Pflegekräfte weder über ihre Rechte aufgeklärt, noch dabei unterstützt werden, Deutschkenntnisse zu erwerben. Sie müssen selbst einen Weg finden, im komplett neuen und fremden Alltag und Arbeitsleben anzukommen. Die Beteuerungen der Bundesrepublik, messbare und transparente Standards für die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland zu etablieren, muten dabei beinahe wie reine Lippenbekenntnisse an.
Mittlerweile haben einige der Altenburger und Gößnitzer Azubis – auch aufgrund des Engagements von Leipziger und Berliner Soli-Gruppen – eine neue Lehrstelle gefunden – allerdings einige mit schlechteren Konditionen und mit einem geringeren Verdienst, beispielsweise als Altenpflegehelfer:innen. Auch hier können sie sich nicht auf verpflichtende Regelungen und Rahmenbedingungen berufen, die die Anwerbung im besten Fall bereits im Vorfeld transparent und rechtssicher machen würde. Vor allem die solidarische Unterstützung durch die viet-deutsche Community (Anreise bei Gerichtsterminen, Übersetzungen, Initiierung einer Spendenaktion, das Teilen von Informationen, die Suche nach neuen Ausbildungsstellen etc.) hat auf den erschütternden Vorfall in Altenburg und Gößnitz aufmerksam gemacht und offenbart die immer wiederkehrenden diskriminierenden Strukturen des deutschen Arbeitsmarktes – insbesondere, wenn es um migrantische Arbeitskräfte geht.
Die 1990er Jahre bis heute
Nach dem Mauerfall kam es durch die Abwerbung von ostdeutschem Pflegepersonal für westdeutsche Kliniken zu einer dramatischen Unterversorgung in ostdeutschen Krankenhäusern – diesem Pflegenotstand sollte erneut mit ausländischen Pflegekräften begegnet werden. Neue Anwerbemaßnahmen hoben den bestehenden Anwerbestopp auf: Hilfspflegekräfte und Krankenschwestern kamen diesmal aus dem osteuropäischen Arbeitsmarkt und bewirkten auch diesmal – durch die massenhafte Abwanderung – einen Zusammenbruch der Krankenversorgung in den ländlichen Regionen der Anwerbeländer.
Auch nach Jahrzehnten scheint Deutschland wenig aus seiner bisherigen Anwerbepraxis gelernt zu haben, noch nimmt es die Folgen für die Anwerbeländer in den Blick. Der Pflegenotstand ist ein Dauerzustand, dem die Bundesregierung weiterhin mit der Anwerbung von Fachkräften aus wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern begegnen will. Dabei stellt sie dies als entwicklungspolitische Hilfe für die Anwerbeländer, Austauschprogramm oder gar als Win-Win Situation für beide Länder dar. Das deutsche Gesundheitssystem kann jedoch mittlerweile nur auf Kosten von wirtschaftlich schwachen Ländern aufrechterhalten werden. Oft müssen dabei die Entsendeländer die Fachkräfte selbst ausbilden. Die Bundesregierung macht sich dabei die Notsituation der Fachkräfte aus ärmeren Ländern zunutze.9
Diese systemische Ausbeutung wird im Triple-Win-Programm der Bundesregierung fortgeschrieben. Kook-Nam Cho-Ruwwe, ehemalige koreanische Krankenschwester und Mitbegründerin von DaMigra e.V., deutet den Begriff in ihrem Artikel als „Triple Loss“-Effekt um:
„Die dreifachen Verluste der Herkunftsländer: Erstens zahlen sie die hohen Kosten für die Ausbildung. Zweitens verlieren sie durch Abwanderung qualifizierte Pflegefachkräfte, und drittens werden durch die Folgen des Brain-Drains die Qualität der Versorgung in den Herkunftsländern infrage gestellt. Eine unzureichende Gesundheitsversorgung ist in den Herkunftsländern vorprogrammiert!“10
Zudem wird weiterhin nicht auf einheitliche, nachvollziehbare Standards bei der Anwerbung geachtet, noch können diese rechtlich eingefordert werden. Damit kann auch der Schutz des angeworbenen Personals weiterhin nicht gewährleistet werden. Und der Bedarf an Pflegepersonal wächst weiter, mittlerweile hat beinahe jede sechste Pflegekraft eine ausländische Staatsangehörigkeit – denn seit 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege beinahe ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen, die Zahl der deutschen Pflegekräfte ist hingegen rückläufig.11
Dagegen erscheint Deutschland beim angeworbenen Personal aus dem Ausland immer weniger attraktiv – trotz der verstärkten Bemühungen der Bundesregierung. So drehen sich beinahe 70 Prozent der Fragen von philippinischen Pflegekräften nach den Arbeitsbedingungen in Deutschland um den Rassismus im deutschen Arbeitsalltag. Grace Lugert-Jose, interkulturelle Beraterin, die sich auf die Integration ausländischer Pflegekräfte spezialisiert hat, berichtet, dass sich philippinisches Pflegepersonal, das in Deutschland arbeitet, befreundeten Kolleg:innen davon abraten würde, in Deutschland zu arbeiten. Zwei Drittel der hier arbeitenden philippinischen Pflegefachkräfte haben Diskriminierung und Rassismus in ihrem Arbeitsalltag erfahren.12
Zusammenfassung
Die Ausbeutung von Zugewanderten hat in Deutschland System: Arbeitgeber:innen stellten und stellen Arbeitskräfte besonders als Lückenfüller:innen für niedere Arbeiten ein, da sie aufgrund von Schulden, rechtlicher Unsicherheit und fehlenden Sprachkenntnissen und Netzwerken leichter auszubeuten sind. Migration wird so zu einem Instrument, um die Kosten der Pflegearbeit niedrig zu halten und strukturelle Probleme des Systems zu überdecken.13
Doch: Wer die Pflegearbeit von Migrant:innen als billigen Notnagel nutzen will, wird die Personalengpässe in der Pflege noch weiter verschärfen. Dabei spielen auch die geringe Wertschätzung der Pflegearbeit an sich und die damit eng zusammenhängenden schlechten Bedingungen für die Pflegenden eine entscheidende Rolle beim Pflegenotstand.14
Mehr als in anderen Berufen sind dabei die Kategorien Race und Gender eng miteinander verwoben, denn weibliche Arbeitsmigration und Pflege bilden schon seit Jahrzehnten den Grundstein für eine sozialethische, ökonomische Ausbeutungsspirale.
Zumindest auf dem Papier können die Bundesregierung und die Anwerbeorganisationen (die Arbeitsagentur für Arbeit oder die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)) die jahrzehntelangen Probleme in der Anwerbepraxis und Maßnahmen dagegen benennen. So listete Dr. Günther Horzetzky, der damalige Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW folgende Rahmenbedingungen für eine gelingende Anwerbepraxis auf: Vor allem sollen Orientierungskurse und Sprachkenntnisse, exakte Informationen über das Anwerbeabkommen vorab, einfache Verfahren der Berufsanerkennung und insbesondere „Integrationskurse“ für das aufnehmende Kollegium in den Betrieben in Deutschland für eine bessere Arbeitsmarktintegration sorgen und die Pflegekräfte aus dem Ausland schützen.
Für Horzetzky sind dies politische, aber vor allem gesamtgesellschaftliche Aufgaben. In diesem Zug relativiert er die Rolle und Verantwortung der Politik, wenn er schreibt, dass Politik „nur“ die Rahmenbedingungen bereitstellen kann. Für eine gelingende Integration wären Kolleg:innen, Mitbürger:innen, Nachbar:innen und Freund:innen verantwortlich.15
Hier stellt sich die Frage: Warum erkennt die Politik immer noch nicht ihre Rolle in der über 60 Jahre andauernden, ausbeuterischen Anwerbepraxis an?
Zur Autorin
Su-Ran Sichling lebt und arbeitet in Dresden. Sie ist Künstlerin und beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit Praktiken der Inklusion und Exklusion, transkulturellen Gemeinschaften und dem Gegensatz von Natürlichkeit und Künstlichkeit. Sie war langjährige Redakteurin im feministischen Magazin „an.schläge“ und Trainerin für Multiplikator_innen der „Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung Sachsen e.V.“. Außerdem ist Su-Ran ehrenamtliches Vorstandsmitglied bei korientation und engagiert sich dabei u.a. in der Vernetzung und Stärkung Asiatisch-Deutscher Communities in Dresden, z.B. durch einen regelmäßigen Community-Stammtisch.
www.su-ransichling.com
Weitere Hinweise
🤝 Support- & Spendenaufruf:
Aufgrund des monatelangen Ausbleibens der Gehälter mussten sich viele der vietnamesischen Azubis erneut bei Familie und Freund*innen Geld leihen, um zu überleben. Vielen von ihnen mangelt es noch immer akut an Geld für alltägliche Dinge, wie z.B. die Bahnfahrt zu ihrer neuen Arbeit.Zudem besteht großer Bedarf an finanzieller Unterstützung, vor allem für Sprachmittlung und die Beauftragung eines*r Rechtsanwält*in, für den Austausch mit der Gewerkschaft ver.di und Gerichtsterminen.

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Quellen
- Laut Statistischem Bundesamt werden 2049 mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Deshalb wirbt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) seit 2013 mehr als 8.000 Pflegefachkräfte und Auszubildende aus den indischen Bundesstaaten Kerala und Telangana, aus Indonesien, von den Philippinen und aus Tunesien durch das Programm Triple Win an. Die GIZ und die Arbeitsagentur für Arbeit loben das Anwerbeprogramm: „Es entsteht eine Win-Win-Win-Situation“: Sowohl deutsche Arbeitgeber bzw. als deutsche Arbeitgeberin, ausländischen Pflegekräfte und das Herkunftsland profitieren und gewinnen.“ ↩︎
- Susanne Kreutzer: Der Pflegenotstand der 1960er Jahre. Arbeitsalltag, Krisenwahrnehmung und Reformen. In: Pflege. Praxis–Geschichte–Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, 2020, S.149. ↩︎
- Vgl. Susanne Kreutzer: Der Pflegenotstand der 1960er Jahre. Arbeitsalltag, Krisenwahrnehmung und Reformen. In: Pflege. Praxis–Geschichte–Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, 2020, S.149–150. ↩︎
- Vgl. Susanne Kreutzer: Der Pflegenotstand der 1960er Jahre. Arbeitsalltag, Krisenwahrnehmung und Reformen. In: Pflege. Praxis–Geschichte–Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, 2020, S.150. ↩︎
- Vgl. Kook-Nam Cho-Ruwwe: …eine Geschichte der Migration, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 13–14. ↩︎
- Vgl. Kook-Nam Cho-Ruwwe: 30 Jahre Koreanische Frauengruppe in Deutschland, S.2. ↩︎
- Vgl. Kook-Nam Cho-Ruwwe: …eine Geschichte der Migration, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 14–16. ↩︎
- Vgl. Kook-Nam Cho-Ruwwe: 30 Jahre Koreanische Frauengruppe in Deutschland, S.4. ↩︎
- Vgl. Kook-Nam Cho-Ruwwe: …eine Geschichte der Migration, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 19. ↩︎
- Kook-Nam Cho-Ruwwe: …eine Geschichte der Migration, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 19. ↩︎
- Vgl. Christiane Keitel: „Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen“, IAB Forum, Das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 15.10.2024, letzter Zugriff: 16.03.2026 ↩︎
- Vgl. Felix Lill: Zu rassistisch: Philippinische Pflegekräfte wollen nicht nach Deutschland, in: Frankfurter Rundschau, 15.02.2024, letzte Zugriff: 16.03.2026. ↩︎
- Vgl. Kim Chi Luu: Jung, gepflegt und ausgebeutet, in: Die Tageszeitung Junge Welt, 9.03.2026, letzte Zugriff: 16.03.2026. ↩︎
- Vgl. Prof. Bernhard Emunds: Flucht und Migration – Lösung für den Pflegenotstand?, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 8. ↩︎
- Vgl. Dr. Günther Horzetzky, „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen.“ –
Das deutsch-koreanische Anwerbeabkommen, in: Ankommen, Anwerben, Anpassen? Koreanische Krankenpflegerinnen in Deutschland – Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten und neue Wege für die Zukunft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea Verband, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di (Hg.), S. 28–29. ↩︎